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FSG-GÖD-Jugend: Jugendvertrauenspersonen im öffentlichen Dienst

 

Junge Menschen im Bundes- und Landesdienst müssen endlich das Recht erhalten um Vertreter aus deren Mitte wählen zu können.

Wien (OTS/FSG) - In fast allen Bereichen, außer dem Bundes- und
Landesdienst gibt es die Möglichkeit, dass wenn mehr als 5
Lehrlinge/Jugendliche im Betrieb beschäftigt sind,
Jugendvertrauenspersonen gewählt werden können welche die junge
Mitarbeiterschaft vertritt und ein Sprachrohr für diese Altersgruppe
ist.++++

"Für uns ist es überhaupt nicht verständlich warum im Bundes- und
Landesdienst die jungen Menschen nicht die Möglichkeit erhalten um
aus deren Mitte eine Jugendvertrauensperson bzw. eine/einen
Jugendvertrauensrat/rätin zu wählen", so der FSG-GÖD
Jugendvorsitzende Michael Schuh. "Die Lehrlinge und Jugendlichen
haben das Recht darauf, dass auch ihre Stimmen, Anregungen etc. durch
Vertrauenspersonen dieser Altersgruppe vertreten werden. Lehrlinge
und Jugendliche haben oftmals ganz andere Probleme, Sorgen und Themen
als die der Erwachsenen und erfordert deshalb Kontaktpersonen
derselben Altersstruktur," so Schuh weiters. "Die "Jungen" sind das
wertvolle Gut für die Zukunft und deshalb müssen auch sie
mitbestimmen bzw. die Möglichkeit erhalten den öffentlichen Dienst
mitzugestalten" so der FSG-GÖD Jugendvorsitzende.

"Das Thema Jugendvertrauenspersonen muss ein Teil der nächsten
Dienstrechtsnovelle darstellen und schnellstmöglich umgesetzt werden.
Im Zuge der nächsten Personalvertreterwahl im Herbst 2014 sollen dann
die Jugendvertrauenspersonen gewählt werden" fordert Schuh
abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0103 2013-08-26 12:26 261226 Aug 13 NGS0001 0219