Deine Gewerkschaft

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist mit 260.310 Mitgliedern (Stand 2023) die zweitstärkste Gewerkschaft der 7 Fachgewerkschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB).

Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG-GÖD) stellt im Lichte der berücksichtigten Ergebnisse aus Bundespersonalvertretungs- und Betriebswahlen die zweitgrößte Fraktion in der GÖD dar. Die FSG-GÖD ist ein eigenständiger Verein mit Statuten nach dem Österreichischen Vereinsgesetz.

Die FSG-GÖD Jugend ist die Vertretung der jungen Kolleg:innen bis 35 des Bundes- und Landesdienstes in sozialen, wirtschaftliche und kulturellen Themen und Fragen innerhalb der FSG-GÖD.

Kernelement der FSG-GÖD Jugend ist es die Mitarbeiter:innen aus allen Bereichen zu vereinen. Vom Lehrling bis zum „leitenden Dienst“, von Bregenz bis Eisenstadt, vom Exekutivdienst über Landesverteidigung und Verwaltung bis hin zu den Lehrer:innen sitzen alle an „einem Tisch“

Dafür stehen wir

Die FSG-GÖD Jugend bekennt sich zu den sozialdemokratischen Grundwerten: Freiheit – Gleichheit – Gerechtigkeit Solidarität

Diese Grundwerte sind gleichrangig und nur deren gemeinsame Verwirklichung kann für alle Menschen ein erfülltes Leben in Frieden und Freiheit gewährleisten.

  • Wir treten für einen starken Sozialstaat ein, der die gerechte Verteilung aller gesellschaftlichen Chancen und Güter, insbesondere von Arbeit, Bildung, Einkommen und Vermögen, gewährleistet.
  • Wir setzen uns für soziale Sicherheit und Chancengleichheit, für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern und für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein.
  • Wir bekennen uns zum Modell der österreichischen Sozialpartnerschaft, zum Ausbau der europäischen Sozialpartnerschaft und setzen uns für eine wirksame Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer:innen durch starke und überparteiliche Gewerkschaften ein, die gemeinsam mit Betriebsrät:innen, Personalvertreter:innen, Vertrauenspersonen und Behindertenvertrauenspersonen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:nnen sicherstellen.